FAQ

FAQ

FAQ2024-07-24T13:18:49+00:00

Gut zu wissen

Ich bin Neupatient/-in. Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?2024-07-15T09:36:47+00:00

Wir benötigen Ihre Versichertenkarte und wenn vorhanden einen Medikamentenplan, Vorbefunde sowie Ihren Impfausweis.

Was muss ich vor einer Blutentnahme beachten?2024-07-15T09:36:25+00:00

Sofern nicht anders besprochen, kommen Sie zur Blutentnahme bitte nüchtern, d.h. ca. 8 Stunden vor der Blutentnahme nichts mehr essen und trinken (Wasser und die Medikamenteneinnahme am Morgen sind natürlich erlaubt). Die Blutentnahmen erfolgen i.d.R. morgens am Montag, Mittwoch und Freitag.

Ich habe grippale Beschwerden wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Erbrechen/Durchfall. Kann ich auch ohne Termin spontan in die Praxis kommen?2024-07-15T09:36:03+00:00

Bei den oben genannten Symptomen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online einen Termin für unsere „Infektsprechstunde“. Tragen Sie bitte bei Betreten der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz.

Muss meine Versicherungskarte jedes Mal eingelesen werden?2024-07-15T09:35:40+00:00

Das Einlesen der gesetzlichen Versicherungskarte ist vor der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen erforderlich. Dies ist einmal im jeweils laufenden Quartal ausreichend, muss aber bei Beginn eines neuen Quartals erneut durchgeführt werden. Neue Quartale beginnen zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli sowie zum 1. Oktober.

Ich benötige eine Impfung. Was muss ich beachten?2024-07-15T09:35:16+00:00

Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Impfausweis mit. So können Impflücken entdeckt und aktuell in der Praxis verabreichte Impfungen gleich dokumentiert werden.

Nach einer Impfung empfehlen wir eine „Nachbeobachtung“ von ca. 15 Minuten in der Praxis. Bitte planen Sie dies bei Ihrem Zeitmanagement mit ein.

Bei akuten fieberhaften Infekten sollte eine Impfung idealerweise verschoben werden.

Bitte planen Sie bei Reiseimpfungen ausreichend „Vorlaufzeit“ ein. Je nach Anzahl erforderlicher Impfungen und empfohlenem Impfschema sind hierfür mehrere Wochen erforderlich.

Wie lange ist mein Rezept gültig?2024-07-15T09:34:30+00:00

Das rosa Krankenkassenrezept (jetzt: E-Rezept) ist 28 Tage gültig. Privatrezepte sind 3 Monate gültig. Ein Betäubungsmittelrezept ist nur 7 Tage gültig.

Warum erhalte ich mein Rezept nicht mehr als Ausdruck?2024-07-15T09:33:49+00:00

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente via E-Rezept verpflichtend. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder mittels App erhalten Sie in der Apotheke ihr Medikament. In Einzelfällen ist auch ein Papierausdruck möglich.

Ich habe gesundheitliche Probleme, aber Ihre Praxis ist geschlossen. Was kann ich tun?2024-07-15T09:33:20+00:00

Bei lebensbedrohlichen Gesundheitszuständen wählen Sie bitte den Notruf unter 112.

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten übernimmt der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD). Für weitere Informationen wählen Sie bitte die 116117 oder besuchen Sie die Webseite www.bereitschaftsdienst-hessen.de.

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